Versicherungsrecht


Das Versicherungsrecht begegnet Ihnen in fast allen Lebens­bereichen – sei es der Unfall oder Dieb­stahl Ihres Fahrzeugs, ein Schaden in Ihrer Wohnung, ein Unfall, bei dem Sie ver­letzt wurden, der Ausfall Ihres Betriebes und vieles mehr. Für all diese Fälle gibt es Versicherungen. Die Rechts­beziehungen zwischen den Versicherten und den privaten Versicherungs­unternehmen regelt das Versicherungs­recht.

Bedingt durch meine lang­jährige Tätig­keit in verschie­denen Berei­chen eines Ver­sicherungs­konzerns bildet die – sowohl außer­gerichtliche als auch gerichtliche – Abwicklung von Sach- und Personen­schäden einen Schwer­punkt meiner anwaltlichen Tätig­keit. Im Fokus steht dabei in vielen Fällen die Geltend­machung und Durch­setzung von Schaden­ersatz­ansprüchen aus Verkehrs­unfällen gegen­über Auto­versicherern, Sozial­versicherern sowie Unfall- und Kranken­versicherern.

Die frühzeitige Beratung durch einen Rechts­anwalt kann in diesen Fällen eine lang­wierige Schaden­regulierung vermeiden. Ich berate und vertrete Sie dabei in nahezu allen Bereichen des Versicherungs­rechts.

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